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Kennen Sie die Geldfallen bei der Altersvorsorge?- Unser Staat nimmt sich auch etwas von Ihrer Rente!
Ab sofort sind alle Rentner beim Finanzamt erfasst und können natürlich jederzeit zur Kasse gebeten werden. Bei der Altersvorsorge
gibt es aber auch Fallen, die auch Noch-nicht-Rentner betreffen. Prüfen Sie bitte selbst, wie viel Ihnen später als Rente bleibt.
Die jetzige Wirtschaftskrise kümmert Sie nicht? Vorsicht! Das kann sich später auch als teure Falle herausstellen.
Denn durch die im Moment hohe Arbeitslosigkeit wird nicht mehr so viel in die Rentenkasse eingezahlt. Somit besteht die Gefahr, dass
die künftigen Renten auch sinken können.
Die Stiftung Warentest hat sich dem Thema Altersvorsorge angenommen und dazu folgendes heraus gefunden:
Derzeitige Wirtschaftskrise lässt Renten schrumpfen!
Kurzarbeiter büßen während eines Jahres Kurzarbeit(1000€ weniger Einkommen) einen monatlichen Rentenanspruch von 3€ ein.
Zwei Jahre Kurzarbeit bedeutet demzufolge eine Einbuße von 6€ Rente im Monat. Das erscheint im Moment recht wenig, kommt aber
noch zeitweise Arbeitslosigkeit hinzu, würden weitere 7 bis 8€ Rentenverlust im Monat hinzu kommen. Jetzt sind das schon 13€
pro Monat, die fehlen würden.
Besonders betroffen sind leider die Hartz IV-Empfänger. Bei ihnen beläuft sich die monatliche Einbuße sogar auf 35€.
Erkenntniss: Die derzeitige Krise kann unter Umständen bis zu 564€/Rentenjahr Velust einbringen. Das ganze Rentenleben lang
und Jahr für Jahr!
Und immer Vorsicht mit der Aussage:"Mir kann das nicht passieren!", denn verliert man kurz vorm Erreichen des Rentenanspruchs
seine Beschäftigung, wird mit dramatischen Folgen Zwangsverrentet! Der Durchschnittsverdiener erhält im Monat rund 330€
weniger Rente, wenn er mit 60 Jahren anstatt mit 65 Jahren in Rente geht.
Finanzamt schlägt zu:
Etwa drei Millionen Rentner müssen sich in diesem Herbst auf Steuernachzahlungen gefaßt machen. Und das ganze rückwirkend
bis ins Jahr 2005! Angeblich hätten sie wohl falsche Steuererklärungen abgegeben.
Wichtig zu wissen: Wer derzeit die Höchstrente von 2113€ erhält, muß nur dann Steuern bezahlen, wenn zusätzlich noch z.Bsp. eine Betriebsrente
fließt.
Ab 2040(Beginn der Rente) wird voll besteuert. Hier muß man aber erst eine Bruttorente von 1470€ monatlich beziehen, dass
1€ Steuern fällig wird.
Beamte haben nicht nur Vorteile-Witwen eher benachteiligt
Witwen von Beamten bekommen zwar 60% der Pension ihres verstorbenen Mannes ausgezahlt, müssen aber, sofern sie gesetzlich
krankenversichert sind, den vollen Kassenbeitrag(seit Juli 2009 14,9%) aus eigener Tasche bezahlen. Alle anderen Witwen bekommen
zur Witwenrente den halben Beitrag erstattet.
Eine Falle an die kaum jemand denkt!
Auslandswohnsitz?-Bisherige Geldfalle vom Europäischen Gerichtshof beurteilt!
Die Riesterverträge gehören zu den besten Vorsorgeprodukten. Allerdings war es bisher so, dass staatliche Förderbeiträge
zurückgezahlt werden mußten, wenn seinen Ruhestand im sonnigen Süden geniesen wollte. Viele haben deswegen auf einen
Riestervertrag verzichtet.
Nun aber hat der europäische Gerichtshof entschieden: Die Rückforderung ist ungesetzlich!
Erkenntniss: Überdenken Sie Ihre Entscheidung bezüglich "Riester", wenn Sie Ihren Lebensabend im Süden verbringen möchten.
Anträge stellen - Rente nicht aufs Spiel setzen!
Wie natürlich überall geht nichts ohne Papierkram. So auch bei der Riesterzulage. Wird die Altersvorsorgezulage nicht
innerhalb von vier Jahren abgerufen, verfällt der Anspruch darauf. Anträge erhalten Sie bei Ihrem Vertragspartner bzw.
erledigt dieser gleich für Sie. Übrigens müssen die Zulagen jedes Jahr wieder neu beantragt werden. Also nicht vergessen!!!
Witwen verlieren bei Wiederheirat Anspruch auf Witwenrente
Heiratet eine Witwe wieder, verliert sie den Anspruch auf Witwenrente. Grund hierfür ist, dass der neue Ehemann
unterhaltspflichtig ist. Aus Angst vor dem finanziellen Einbußen, wird häufig auf eine Heirat verzichtet.
Sie sollten aber wissen, dass Witwen bei erneuter Heirat eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten bekommen, sobald
die neue Heiratsurkunde beim Rentenversicherungsträger vorliegt. Nicht vergessen - Die Heiratsurkunde muß zum Rentenversicherungsträger!!!
Geldfalle Gesundheit
Können Sie sich vorstellen, bis 65 oder die Jahrgänge ab 1964 gar bis 67 zu arbeiten? Es gibt Berufsgruppen, bei denen das eher unmöglich erscheint.
Der frühere Ausstieg aus dem Arbeitsleben kostet allerdings jede Menge Geld.
Für jeden Monat früher in Rente, wird die monatliche Rentenzahlung um 0,3% gekürzt. Das ergibt im Jahr einen Verlust von 3,6%.
Möchten Sie eher in Rente, planen Sie diese Abzüge bei der staatlichen Rente in Ihre private Vorsorge mit ein!
Steuerfalle auch bei privaten Renten!
Sie haben privat vorgesorgt? Sehr gut. Wissen Sie auch wie diese besteuert werden? Es gibt hierfür zwei alternative
Besteuerungsarten:
Einmal Steuern auf die Gesamtauszahlung und zum Zweiten Steuern auf anteilige Rentenauszahlungen. Um nicht zu viel Geld zu
verlieren, sollte man sich unbedingt ausrechnen, was Vorteile bringt und was nicht.
Hier mal ein Beispiel:
Kapitalauszahlung - Die Hälfte der Erträge werden besteuert.Einmalige Auszahlung 60.000€ davon 20.000€ selbst eingezahlt.
Hier wird die Hälfte der erwirtschafteten 40.000€ versteuert. In dem Fall 20.000€.
Verrentung - Hier hingegen werden jeweils 180€ von 1.000€ Auszahlung versteuert. Das könnte entsprechend Ihres persönlichen
Steuersatzes die bessere Wahl sein, um dem Staat sein Geld nicht in den Rachen zu schmeißen.
Viele ärgern sich über Betriebsrente
Auf eine Betriebsrente muß der Empfänger den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, wenn er gesetzlich oder freiwillig
versichert ist. Seit Juli 2009 sind das stolze 14,9% von der Betriebsrente. Natürlich passt sich die Prozentzahl an den
jeweils im Moment gültigen Krankenkassensatz an, kann also durchaus auch mehr werden.
Besonders ärgerlich ist, das eine Rente immer dann als Betriebsrente gilt, wenn der Arbeitgeber an der Vertragsvermittlung beteiligt war.
Erkenntniss: Wer privat versichert ist, bekommt seine Betriebsrente ohne Abzüge!
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